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Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer

Ein Nationalpark – Was ist das?

In einem durch einen Nationalpark geschützten Gebiet soll die Natur weitestgehend sich selbst überlassen bleiben. Ein Nationalpark soll

  • großräumig und von besonderer Eigenart sein
  • vornehmlich der Erhaltung eines möglichst artenreichen heimischen Tier- und Pflanzenbestandes dienen
  • vom Menschen möglichst wenig beeinflusst sein
  • einheitlich geschützt werden
  • der Bevölkerung, sofern mit dem Schutzzweck vereinbar, zugänglich gemacht werden.

Lebensraum Wattenmeer – einzigartig

Dem Betrachter erscheint das Wattenmeer oftmals eher als eine leblose Schlickwüste denn als ein einzigartiger Lebensraum. Obwohl über 70 % der Erdoberfläche von den Ozeanen bedeckt sind, finden wir das Wattenmeer in dieser Form aber kein zweites Mal auf der Erde.

Das Wattenmeer erstreckt sich von Den Helder (NL) bis nach Esbjerg (DK). Etwa 60 % dieses ökologisch so bedeutsamen und einmaligen Lebensraumes liegen im Bereich der Bundesrepublik Deutschland.

Wegen des Nahrungsreichtums ist das Wattenmeer im Winterhalbjahr Rast- und Nahrungsgebiet für ca. 2 bis 3 Millionen Vögel aus Nordeuropa. Hier leben sie sich die Fettreserven zu, die sie für den Rückflug in die Brutgebiete und für eine erfolgreiche Fortpflanzung unbedingt benötigen.

Das Wattenmeer – wie ist es entstanden?

Für die Entstehung und Erhaltung dieser einmaligen Landschaft ist das Zusammenspiel einer ganzen Reihe von Faktoren erforderlich:

  • Feinmaterial wird durch die Flüsse und aus der Nordsee antransportiert und abgelagert.
  • Die vorgelagerten Inseln und Strandwälle wirken als natürliche Wellenbrecher und mindern die Wasserbewegung so start, daß das antransportierte Feinmaterial sich ablagern kann.
  • Ebbe und Flut (Gezeiten) sind die gestaltende Kraft im Wattenmeer. Sie sind dafür verantwortlich, daß weite Bereiche des Wattenmeeres periodisch trockenfallen und wieder überflutet werden.
  • Die Gezeiten können aber weite Teile des Wattenmeeres nur deshalb trockenlegen und wieder überfluten, weil der Meeresboden flach geneigt ist.
  • Das gemäßigte Klima begünstigt die Entwicklung einer typischen Tier- und Pflanzenwelt.
  • Seit der letzten Eiszeit ist ein relativer Anstieg des Meeresspiegels zu verzeichnen.

Schutzzweck

Im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer soll die besondere Eigenart von Natur und Landschaft der Wattenregion erhalten und vor Beeinträchtigungen geschützt werden.
Sie können Ihren Beitrag dazu leisten, indem Sie besonders folgende Regeln beachten:

  • Bitte beachten Sie unbedingt die Betretensverbots- und Hinweisschilder. Sie dienen dem Schutz der dort lebenden Tiere und Pflanzen und der Information der Bürger.
  • Die ausgewiesenen Wege erschließen Ihnen die Natur in ihrem vollen Reichtum, bitte weichen Sie nicht von ihnen ab. So wird die Tier- und Pflanzenwelt nicht beeinträchtigt.
  • Um die Pflanzendecke in den Dünen zu erhalten, sind vielerorts Stege und Wege gebaut worden. Benutzen Sie nur diese zum Spazierengehen und Wandern. Der Schutz der Dünen ist lebenswichtig für die Inseln.
  • Nehmen Sie bitte besondere Rücksicht auf geschützte Pflanzen in Dünen und Salzwiesen.
  • Als Wanderer und als Wassersportler sollten Sie Vogelansammlungen meiden, sich auf keinen Fall mehr als 300 m nähern. Die Vögel werden ansonsten bei der Nahrungsaufnahme, beim Brutgeschäft oder bei der Mauser gestört.
  • Um die Seehunde an ihren Liegeplätzen nicht zu stören, halten Sie als Wassersportler und Wattwanderer bitte einen Abstand von mindestens 500 m.
  • Unternehmen Sie bitte Wattwanderungen nur unter fachkundiger Führung – zu Ihrer eigenen Sicherheit und um unnötige Störungen zu vermeiden.

Die Verordnung über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ ist gegen Entgelt bei der Nationalparkverwaltung erhältlich und kann bei allen Gemeinden sowie in den Informations- und Bildungseinrichtungen eingesehen werden.

In dem rund 240.000 ha großen Nationalpark sind drei Zonen unterschiedlicher Schutztintensität festgelegt worden. Genauere Informationen über Ihr Aufenthaltsgebiet können Sie dem jeweiligen Gebietsfaltblatt entnehmen oder in den Informations- und Bildungseinrichtungen erfragen.